In der Neurologie werden vor allem die Erkrankungen des zentralen Nervensystems, also des Rückenmarks und des Gehirns, behandelt. Dazu gehören unter anderem:

  • Schlaganfall
  • Schädel- Hirn- Verletzungen (z.B. nach Unfall)
  • Rückenmarksverletzungen und -erkrankungen ( z.B. Querschnittlähmung)
  • Morbus Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Polyneuropathie u.a.

Neurologische Erkrankungen und Verletzungen weisen in der Regel sehr komplexe Störungsbilder auf. Diese Störungsbilder bilden sich vergleichsweise langsam und nur selten vollständig zurück.

Die Ergotherapie wird besonders aktiv bei Phänomenen wie zum Beispiel:

       Probleme bei Lähmungen und Bewegungseinschränkungen
       Störung der Aufnahme, Weiterleitung und Verarbeitung von
           sensorischen Reizen

 

       Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit,            Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese- Sinn-            Verständnis
       Neuropsychologischen Defiziten wie z.B. Ordnen, das Nachvollziehen
           von Teilschritten einer Handlung, das Erkennen von Gegenständen            oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen
       Sozio-emotionalen Veränderungen unter anderem in den Bereichen
           der Steuerung von Emotionen, der Affekte oder bei der Gestaltung von            Kommunikation.

Es können einzelne Schwierigkeiten oder auch mehrere in Kombination auftreten. Im ungünstigen Fall kann der Betroffene nicht mehr allein in seiner Wohnung leben, seinem Beruf nachgehen oder seine Freizeitbeschäftigungen ausüben. Die Erfahrung zeigt, dass nur bei wenigen neurologischen Erkrankungen eine vollständige Rückbildung der Phänomene zu erwarten ist.

Ein wichtiges ergotherapeutisches Tätigkeitsfeld ist deshalb die Beratung des Betroffenen, seines Umfeldes und das behutsame Erweitern der Tätigkeitsfelder im Alltag. Dabei kann für eine Person der selbständige Toilettengang im Vordergrund stehen, während für eine andere das Autofahren oder Fahrradfahren von herausragender Bedeutung ist. Vielleicht sind es aber auch scheinbare Kleinigkeiten wie das Essen mit Messer und Gabel oder das unabhängige Einkaufen gehen.

Um die vorrangigen Ziele und ihre Teilschritte eingrenzen zu können steht zu Beginn der Behandlung die Befunderhebung, aus der sich die Behandlungsziele ergeben. Die Ergotherapeutin entwickelt in Absprache mit dem Patienten hieraus einen Behandlungsplan. Im Mittelpunkt der Befunderhebung stehen:

  • individuelle Ziel (was möchten Sie unbedingt wieder können und was davon ist einem persönlich besonders wichtig?)
  • die Zufriedenheit mit den allgemeinen Lebensumständen (Psychosoziales Umfeld, Arbeitsplatz, Freizeitgestaltung, formale Bedingungen wie Umfang und Art der Betreuung , Wohnraumanpassung, Hilfsmöglichkeiten etc.)
  • die Einschätzung der derzeitige Selbständigkeit (was geht allein, wozu benötigt man Hilfe und warum, welche Hilfsmittel gibt es?)
  • das Erfassen motorischer, kognitiver und psychischer Stärken und Schwächen (wo gibt es Defizite und warum? Welche Fähigkeiten hat der Betroffene, um hier auszugleichen?)
  • Analyse der genannten Ziele: (was ist aus therapeutischer Sicht ein realistisches Ziel? Wann ist es voraussichtlich erreichbar und welche Maßnahmen sind hierfür nötig?)


Unter Einsatz verschiedener Medien und Therapiemittel können dann zum Beispiel:

  • ungünstige Bewegungsmuster, die Folgeschäden nach sich ziehen, gehemmt und andere aufgebaut werden
  • die Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen stimuliert werden
  • die Greiffunktion der Hände trainiert oder Ersatztechniken eingeübt werden
  • grundlegende alltägliche Routinen wie Waschen, Ankleiden oder Essen erarbeitet werden
  • der Gebrauch von Hilfsmitteln erprobt oder die Patienten bzw. ihre Angehörigen bei der Anschaffung der Hilfsmittel oder Wohnumfeldanpassungen beraten werden
  • durch ein Hirnleistungstraining die Konzentration, Orientierungsfähigkeit oder die Merkfähigkeit verbessert werden
  • die neuropsychologischen Fähigkeiten bei der Wahrnehmung oder Verarbeitung erweitert werden.

und vieles andere mehr.

Eine regelmäßige Erfolgskontrolle mit Hilfe standardisierter oder nicht standardisierter Messverfahren gibt im Verlauf der Behandlung die Möglichkeit, die Ziele dem Verlauf der Behandlung anzupassen. Die Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden. Gegebenenfalls können auch weitere Ziele für die Fortsetzung der Therapie zum gleichen oder einem späteren Zeitpunkt definiert werden.